Überreichung der Schulnachricht zum Ende des Wintersemesters
Bundesgesetzblatt vom 19. Jänner 2021
§ 9. (1) Abweichend von § 19 Abs. 3 und § 22a Abs. 1 SchUG ist die am Ende des Semesters auszustellende Schulnachricht oder das Semesterzeugnis an einem der ersten beiden Unterrichtstage des Sommersemesters 2021 zu überreichen. Schülerinnen und Schülern der 4., 8. und 9. Schulstufe oder deren Erziehungsberechtigten ist auf Verlangen die Schulnachricht ab dem Ende des Semesters in der Schule persönlich und einzeln zu überreichen.
Die SchülerInnen der 1., 2. und 3. Klassen erhalten also die Schulnachricht erst am MO 15.2. oder DI 16.2. (wegen des Schichtbetriebs). Die Schulnachricht der ViertklässlerInnen kann aber am FR 5.2. von 7:30 bis 14:00 Uhr einzeln und persönlich in der Aula der Mittelschule abgeholt werden. Ansonsten wird auch ihnen die Schulnachricht nach den Semesterferien übergeben.
Anmerkung: Persönliche Übergabe bedeutet, dass das Zeugnis nicht von Bekannten oder Schulkameraden mitgenommen werden darf. Es ist den Erziehungsberechtigten oder dem Schüler / der Schülerin persönlich zu auszuhändigen.
Dir. Thomas Koch